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LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 8 Sa 354/09 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 8 Sa 354/09 (https://dejure.org/2009,22096)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs bei Beschäftigung in Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung von Arbeitslosen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
Unwirksame Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs bei Beschäftigung in Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung von Arbeitslosen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 11.03.2009 - 8 Ca 2249/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 8 Sa 354/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 8 Sa 354/09
Insbesondere war im Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegend maßgeblichen befristeten Arbeitsvertrages für die Beklagte nicht absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 20.12.2007 (2 BvR 2433/04) die Verfassungswidrigkeit des § 44 b SGB II feststellen wird. - BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 241/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Mitwirkung an Forschungsprojekt
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 8 Sa 354/09
Die Prognose ist Teil des Sachgrundes für die Befristung (BAG v. 15.02.2006 - 7 AZR 241/05 - ZTR 2006, 509, m. w. N.). - BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 768/07
Befristung - Vertretung - ergänzende Vertragsauslegung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 8 Sa 354/09
Damit haben die Parteien eine Doppelbefristung in Form einer Zeitbefristung bis zum 31.12.2009 und einer Zweckbefristung für den Fall der früheren Beendigung des "Errichtungs- und Aufgabenübertragungsvertrages" vereinbart (vgl. BAG v. 22.04.2009 - 7 AZR 768/07 -). - BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99
Befristung und tarifliche Befristungsgrundform
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 8 Sa 354/09
Die bloße Ungewissheit über die künftige Entwicklung eines Arbeitskräftebedarfs ist generell nicht geeignet, eine Sachgrundbefristung zu rechtfertigen (BAG v. 28.03.2001 - 7 AZR 701/99 - AP Nr. 227 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97
Befristung aus Haushaltsgründen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 8 Sa 354/09
Vielmehr müssen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkrete Anhaltspunkte für die nachvollziehbare Prognose vorliegen, dass der Arbeitnehmer nur begrenzte Zeit auf der ihm zugewiesenen Stelle beschäftigt werden kann bzw. dass der Beschäftigungsbedarf auf dieser Stelle nach Fristablauf entfällt (BAG v. 07.07.1999 - 7 AZR 609/97 - AP Nr. 215 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- LAG Niedersachsen, 19.01.2012 - 7 Sa 680/11
Arbeitsvermittler; Bedarf; Befristung; Optionskommune; vorübergehend; …
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.10.2009, 8 Sa 354/09, steht dem gefunden Ergebnis nicht entgegen.